Digitales Erbe organisieren: Was soll nach dem Tod mit den Daten passieren?
Das Bild zeigt eine unorganisierte Sammlung von Dateien in verschiedenen Formaten und Versionen, die das Chaos verdeutlicht, das beim digitalen Erbe entstehen kann.

Digitales Erbe organisieren: Was soll nach dem Tod mit den Daten passieren?

Donnerstag, 3.10.2024 11:20 Uhr | Kategorie: Dies und Das

Beitragsbild: BlogZwo.me

Ich schrieb bereits vor einiger Zeit einen Artikel zum Thema digitales Erbe organisieren und möchte das heute noch einmal aufgreifen.

Natürlich wird das Thema digitales Erbe gerne erst einmal weit weg geschoben – denn man lebt ja noch, mit dem Tod wird sich nur ungern befasst und schon gar nicht mit dem eigenen. Also leben nach dem Motto „nach mir die Sintflut“ und das Thema so weit wie möglich wegschieben! Muss man „halt noch machen“. Irgendwann.

Aber schneller als man denkt, kann es passieren, z.B. durch einen Unfall, dass man eben nicht mehr die Möglichkeit hat, seine ganzen Passwörter, „die man ja immer im Kopf hat“ aufzuschreiben und für die Erben zu hinterlassen oder auch auf seinem Rechner, Tablet, Handy, was auch immer, mal richtig Ordnung reinzubringen.

Und so findet man als digitaler Erbe auf einmal ein totales Chaos auf sämtlichen Geräten des Verstorbenen vor, wie hier symbolisch auf dem Beitragsbild zu erkennen ist.

Es hat Tage gedauert, bis ich alleine von diesem Schriftstück sämtliche Dateien und Revisionen gefunden hatte, um diese dann in einem (!) Ordner abzulegen. Leider ist nach bisherigen Kenntnisstand auch nicht davon auszugehen, dass die zuletzt bearbeitete Datei auch wirklich die finale Version ist. Von daher muss man alles einzeln durchsehen, was unfassbar viel Zeit kostet. Es gibt keine klare Ordnung. Inhalte sind auf verschiedenen Geräten, externen Festplatten, USB-Sticks, als auch in verschiedenen Clouds abgelegt.

Ferner wurde nie festgelegt, was mit dem digitalen Erbe nach dem Tod geschehen soll, so dass ich nun entscheiden muss, wo ich die Privatsphäre des Verstorbenen wahren muss und was diesbezüglich sein Wunsch gewesen sein könnte. Ich kann also nur versuchen, in Interesse des Verstorbenen zu handeln, denn Nachfragen geht nun leider nicht mehr.
  

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sein digitales Erbe zu Lebzeiten selbstbestimmt zu organisieren und klare Strukturen zu schaffen.
  

Meine Tipps zum Thema „Digitales Erbe“, kurz und knapp:

  • Festlegen, wer das digitale Erbe verwalten darf und wer nicht!
  • Passwort-Manager benutzen und stets aktuell halten.
  • Dateien sämtlicher Art in für jedermann logische Strukturen speichern.
  • Den Erben, der sich später darum kümmern soll, über den Speicherort der Daten informieren, diese Informationen auch schriftlich hinterlegen und aktuell halten.
  • Festlegen, was mit den persönlichen Daten nach dem Tod „passieren“ darf/kann/soll (Löschen/Veröffentlichen/…).
  • Inhalte von Clouds, Social-Media-Accounts, E-Mails und mehr – was soll mit den Accounts nach dem Tod geschehen?

  

Das alles kann man z.B. in einer Vorsorgevollmacht festhalten. Eine Vorsorgevollmacht kann hilfreich sein, wenn detailliert festlegt wird, wer sich um das digitale Erbe kümmern soll. Darin sollte auch klar geregelt werden, welche spezifischen Zugriffsrechte auf digitale Konten und Daten die beauftragte Person hat. Und, ganz wichtig: In dieser Vorsorgevollmacht muss festgelegt sein, dass sie auch „über den Tod hinaus“ gilt!
  

Mittlerweile hat man aber auch schon bei manchen Plattformen die Möglichkeit, einen Nachlassverwalter im Falles seines Ablebens festzulegen. Bei Facebook kann man z. B. einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Konto verwaltet oder in einen Gedenkzustand versetzt, während sich in Google mit dem Kontoinaktivitätsmanager eine Vertrauensperson benennen lässt, die nach einer bestimmten Inaktivitätsdauer Zugang zu den Daten erhält.

Bei der Verbraucherzentrale gibt es dazu passend den Artikel „Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?“, in dem auf das Thema digitales Erbe organisieren nochmal genauer eingegangen wird.

Als Download stehen dort auch z.B. eine „Musterliste über digitale Konten“, eine „Muster-Vollmacht für digitale Konten“ und weitere wichtige Dokumente zur Verfügung.

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